Johann-Michael-Zeyher-Grundschule

Zeyher ABC

Das Zeyher-ABC

Häufige Fragen und Antworten

  • Adressen- / Telefonnummern-Änderung

    Sollte sich Ihre Adresse ändern, informieren Sie uns bitte umgehend! Eine kurze Notiz über die Klassenlehrkraft oder direkt im Sekretariat genügt.

    Gleiches gilt für etwaige Änderungen von Telefonnummern (vor allem Handy- und/oder weitere Notfallnummern, bitte nicht mehr als 2 Nummern). Auch über deren Änderungen informieren Sie uns bitte umgehend!

    Versäumen Sie dies, könnte es evtl. passieren, dass wir Sie im Falle einer schwerwiegenden Verletzung (Notfall !) nicht informieren können.

  • Anfahrt zur Schule mit dem Auto

    Autos stellen eine Gefahr für die Kinder dar. Bitte parken Sie beim Bringen / Abholen Ihres Kindes nicht auf dem Gelände vor der Schule. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es laut Beschilderung / Straßenverkehrsordnung verboten ist, mit dem Auto bis zum Schuleingang zu fahren.

    Bitte seien Sie Ihren Kindern ein gutes Beispiel und halten Sie sich an vorgeschriebene Regeln, wir erwarten das umgekehrt auch von den Kindern!

    Bitte beachten Sie, dass gegenüber der Schule gebaut wird und die Schubertstraße keine Parkplätze mehr vor der Schule bis Ende des Schuljahres haben wird.

    Schon aus Gründen der Gesundheit und Selbstständigkeit sind wir sehr daran interessiert, dass Ihr Kind zur Schule läuft. Sind Sie doch mal auf das Auto angewiesen, benutzen Sie bitte den Parkplatz an der Schubertstraße (oder beim Aldi-Markt). Die letzten Meter zum Schulgebäude kann Ihr Kind dann alleine und gefahrlos zurücklegen.

  • Aufenthalt im Garten/ Hof

    Wir sind stolz darauf eine grüne Schule zu sein. Dies beinhaltet leider auch den Umgang mit lästigen Gartenbewohnern. Bitte tragen Sie bei besonderer Empfindlichkeit ein für Ihr Kind geeignetes Abwehrmittel gegen Mücken auf und/ oder ziehen Sie dem Kind bedeckende, wetterangepasste Kleidung an. Suchen Sie Ihr Kind in der warmen Jahreszeit regelmäßig nach Zecken ab. (Impfungen gegen FSME-Infektionen sind beim Arzt möglich.)

  • Betreuungsangebot

    Für Eltern, die über die üblichen Unterrichtszeiten hinaus eine lückenlose Betreuung Ihres Kindes wünschen, steht die (kostenpflichtige) Kernzeitbetreuung der Stadt Schwetzingen zur Verfügung. Dadurch wird Ihnen eine verlässliche Betreuung von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Schulhaus angeboten. Hier kann auch ein Mittagessen eingenommen werden.

    Anmeldung und weitere Informationen erhalten Sie über das Sekretariat oder Frau Listl (Tel: 60700-16 oder -17).

  • Beurlaubung

    Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden.

    Für Ihr Kind besteht Schulpflicht! Somit ist eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. im Anschluss an die Schulferien nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – beispielsweise im Falle von gesundheitsfördernden Maßnahmen (Kur- und/ oder Reha-Aufenthalte etc.). Ein entsprechend ausführlich begründeter schriftlicher Antrag muss der Schulleitung spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beurlaubungstermin vorliegen!

    Bei Krankheit vor und nach den Ferien legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung bei der Schule vor.

  • Bücherei

    Während der Leseförderung, der Lese-AG, der Bücherei-AG oder mit der/dem Klassenlehrer/in können in unserer Schülerbücherei Kinderbücher ausgeliehen werden. Die Rückgabe der Bücher erfolgt immer bei der jeweiligen Lehrkraft.

  • Elternarbeit

    Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und Mitarbeit an der Schule. Der Freundeskreis und/ oder der Elternbeirat ist eine Möglichkeit sich zu engagieren. Daneben gibt es viele kleine und große Projekte (Projektwoche, Ausflüge, Sport- und Schulfest,…), bei denen Sie die Schulgemeinschaft und damit auch Ihre Kinder unterstützen können. Melden Sie bitte Ihr Interesse bei uns an.

  • Elternbeirat

    Der Elternbeirat besteht aus den Klassenelternvertretern aller Klassen. Der Vorsitzende des Elternbeirats wird bei der ersten Sitzung im Herbst neu gewählt. Aufgabe: Vertretung der Elterninteressen gegenüber der Schulleitung/ Unterstützung der Schule bei Projekten. Wenn Sie Interesse haben im Elternbeirat mitzuwirken, lassen Sie sich beim ersten Klassenpflegschaftsabend zum Elternvertreter wählen.

  • Erzieherische Maßnahmen

    Eine erzieherische Maßnahme an der Schule sind im Bedarfsfall unter anderen Möglichkeiten sogenannte „Nachdenkzettel“. Diese dienen der Aufarbeitung eines vorangegangenen Konfliktes und sensibilisieren zum angemessenen sozialen Umgang miteinander. Sie können auch der Klärung dienen. In jedem Fall unterstützt die schriftliche Reflektion die Aufarbeitung eines Konfliktes oder Fehlverhaltens. Wir bitten Sie diese zur Kenntnisnahme zu unterschreiben und umgehend wieder über das Kind zurückzugeben. In besonderen Fällen kann gerne im Nachgang ein Gesprächstermin mit der Fach-/ Klassenlehrerin wie üblich vereinbart werden.

  • Freundeskreis e.V.

    Der Freundeskreis unterstützt die Zeyher-Grundschule mit tatkräftiger und finanzieller Hilfe bei vielfältigen Aufgaben und Veranstaltungen. Mitglieder zahlen 12 € im Jahr, Beitrittserklärungen und weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat oder beim Vorsitzenden Herrn Brockschmidt (Tel: 06202 9508640). Danke für Ihren Beitritt, es kommt auch Ihrem Kind zugute.

  • Frühstück

    Um konzentriert zu arbeiten, ist es notwendig, dass Ihr Kind zu Hause frühstückt und ein gesundes Pausenbrot mit in die Schule nimmt. Bitte geben Sie Ihrem Kind möglichst wenig Süßes (Schokoriegel, Kaffeestückchen, Limonade,…) mit. Vergessenes Pausenbrot kann neben den Fundkisten nachgeliefert werden. Der Unterricht soll dafür nicht gestört werden.

    Das Pausenbrot und die Flasche müssen in die Außentasche des Ranzens, innen sind nur die Schulmaterialien. Nutzen Sie eventuell einen zweiten zusätzlichen Beutel.

    Unsere Schule nimmt am Schulfruchtprogramm teil (Sponsoren sind der Obsthof Hauck und der Freundeskreis), das heißt, einmal in der Woche –am Dienstag- bekommt Ihr Kind kostenlos ein Stück Obst oder Gemüse zum Frühstück.

    In vielen Klassen wird Mineralwasser getrunken. Dieses wird in der Regel von den Eltern besorgt. Die Organisation sprechen Sie mit der Klassenlehrerin beim Elternabend ab. Achten Sie auf die regelmäßige Reinigung des Bechers.

  • Handys und elektronische Kleingeräte

    Die Benutzung des Handys, sowie das Tragen von Smartwatches oder ähnlichen Geräten während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist unseren SchülerInnen untersagt. Handys und Smartwatches – sofern sie unbedingt mitgebracht werden müssen – verbleiben ’ausgeschaltet’ im Schulranzen. Für den Fall, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn das Handy/Smartwatch dennoch einschaltet oder benutzt, wird dieses Ihrem Kind unmittelbar abgenommen und erst zum Unterrichtsende zurückgegeben.

    Auch andere elektronische Spielgeräte sind in der Schule untersagt. Ausnahmen müssen genehmigt werden.

  • Klassenleitung

    Die Klassenleitung ist für Ihr Kind die erste und wichtigste Bezugsperson in der Schule. Sie erteilt den größten Teil des Unterrichts, führt die Klassengeschäfte und hält eine enge Verbindung zu Ihnen, den Eltern.

    Bei Fragen/ Problemen Ihr Kind betreffend wenden Sie sich bitte immer zunächst an die Klassenleitung (im Regelfall schriftlich oder über ein Gespräch)!

    Bitte nutzen Sie zur Vereinbarung das Mitteilungsheft/ Hausaufgabenheft.

  • Krankmeldungen / Entschuldigungen

    Ist Ihr Kind erkrankt, haben Sie am Morgen die Möglichkeit, eine entsprechende Benachrichtigung auf dem Anrufbeantworter im Sekretariat zu hinterlassen (06202-127356) oder Sie informieren rechtzeitig einen Klassenkameraden, der dann in der Klasse Bescheid gibt!

    Darüber hinaus benötigen wir immer auch eine schriftliche Entschuldigung, die spätestens nach drei Tagen vorliegen muss (auch wenn Ihr Kind länger erkrankt ist). Diese erhält nach Rückkehr Ihres Kindes die Klassenlehrerin, bitte nur ausnahmsweise im Sekretariat abgeben! Ein ärztliches Attest ist nur bei längerfristigen oder meldepflichtigen Erkrankungen erforderlich. An den Ferienrändern erbitten wir eine ärztliche Bescheinigung.

    Ist das Kind trotz einer Erkrankung an der Schule, nimmt es auch am Sportunterricht oder Schwimmunterricht teil. Es erhält eine andere Aufgabe.

    Unentschuldigtes Fehlen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen.Wir müssen auf die Einhaltung der Schulpflicht achten. 

    Eine schriftliche Entschuldigung könnte wie folgt aussehen (bitte nicht im Mitteilungsheft, sondern gesondert auf einem großem Blatt Papier DinA4):

     

     

    MUSTER:
     
    Meine Tochter / mein Sohn _____________________ , Klasse _______

    konnte in der Zeit vom ______ bis ______ am Unterricht leider nicht teilnehmen, da sie/er erkrankt war.

    _______________ ________________________

    Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
     

  • Krisenfall

    Im Krisenfall werden Sie nach Möglichkeit über den Elternbeirat oder die Polizei informiert. Unser Sammelplatz bei Schulräumung liegt am Ende der Werkstraße.

  • Läuse /ansteckende Krankheiten

    Ansteckende Krankheiten (z.B. Läuse, Keuchhusten, Masern, Scharlach, Windpocken, Corona…)  sind meldepflichtig. Bitte melden Sie sich sofort bei uns, damit wir die übrigen Eltern anonym informieren können und auch diese ihre Kinder kontrollieren können.

    Bei Lausbefall bekommt Ihr Kind ein Infoblatt des Gesundheitsamtes, aus dem Sie alle weiteren Schritte entnehmen können. Ohne schriftliche Rückmeldung kann Ihr Kind die Schule nicht besuchen, Rückmeldung ist auch bei Fehlanzeige nötig.

  • Notfälle / Unfälle

    Alle Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen sind gesetzlich gegen Personen- und Sachschäden versichert. Der Versicherungsschutz greift bei allen Tätigkeiten / ist wirksam auf allen Schulwegen, die im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung stehen.

    Versichert ist Ihr Kind daher

    - auf dem direkten Schulweg (auf dem Hin- sowie auf dem Rückweg)

    - während gemeinsamer Veranstaltungen der Kinder unter Aufsicht einer Lehrkraft

      (z.B. bei Unterrichtsgängen, Ausflügen, Wanderungen, Klassenfahrten ... )

    - während Schulsportveranstaltungen

    - während der Pausen.

    Wichtig: Das Verlassen des Schulgeländes während eines Unterrichtsvormittages ist Schülerinnen und Schülern (übrigens bis zur Jahrgangsstufe 11) grundsätzlich untersagt. Verlässt Ihr Kind den Schulbereich aus eigenem Antrieb, so entfällt der Versicherungsschutz über die Schule! Wir bitten Sie, Ihr Kind noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen!

     Im Falle eines Notfalls werden folgende Maßnahmen getroffen:

    - Es wird umgehend versucht Sie als Eltern (die Großeltern, Nachbarn ... – je nachdem, wessen 2 Telefonnummern hinterlegt sind) zu erreichen. Wir bitten daher um die Angabe mindestens einer Notfall-Rufnummer!

    - Sind Sie als Eltern nicht erreichbar, wird Ihr Kind im Falle schwererer Verletzungen mit einem Krankenwagen entweder zum nächsten diensthabenden Unfallarzt oder aber direkt ins Krankenhaus gefahren. Die Entscheidung darüber trifft das Team im Krankenwagen.

    Auf keinen Fall wird ein krankes und/ oder verletztes Kind ohne Ihr Wissen / ohne Ihr Einverständnis

    - alleine nach Hause geschickt,

    - alleine zum Arzt geschickt,

    - von einer Lehrkraft nach Hause transportiert!

    Wenn Sie mit Ihrem Kind aufgrund eines schulischen Unfalls von sich aus einen Arzt aufsuchen, melden Sie dies bitte unbedingt im Sekretariat, damit eine entsprechende Unfallmeldung eingereicht werden kann.

    Bei einem Unfall auf dem Schulweg muss der exakte Unfallort benannt werden (Straße, Kreuzung … ). Die Anfertigung einer entsprechenden Skizze wäre in jedem Fall hilfreich, ebenso die Angabe etwaiger Zeugen!

  • Religionsunterricht

    Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss innerhalb der ersten 2 Wochen eines Schulhalbjahres erklärt werden, in dem sie wirksam werden soll.

    Bitte reichen Sie entsprechende Anträge schriftlich und mit Unterschrift der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) bei der Schulleitung ein.

    Soweit möglich versuchen wir Religion in die Randstunden des Stundenplans zu legen. Alle Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, kommen dann entsprechend eine Stunde später in die Schule oder eine Stunde früher nach Hause. Wenn Religion mitten im Unterrichtsvormittag liegt, wird eine Aufsicht/ Betreuung gestellt.

  • Schulbücher

    Alle Schulbücher werden den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Wir bitten Sie daher die Bücher (sofern sie noch keinen Umschlag haben) schnellstmöglich einzubinden und darauf zu achten, dass Ihre Kinder die Bücher sorgsam behandeln.

    Pausenbrote und Getränke dürfen nicht in das Hauptfach zu den Büchern!

    Bei Beschädigung oder Verlust behält sich die Schule das Recht vor das Buch / die Bücher in Rechnung zu stellen.

    Bei neu hinzukommenden, starken  Beschädigungen muss dann von Ihnen das Buch anteilig ersetzt werden (1.Jahr 80%, 2.Jahr 60%, 3.Jahr 40%, 4.Jahr 20%). Das alte Buch geht danach in Ihren Besitz über.

  • Schulweg / Sicherheit

    Bitte tragen auch Sie dazu bei, dass Ihr Kind sicher zur Schule gelangt und von dort auch wieder nach Hause, indem Sie die Bewältigung des Schulweges mit ihm ’einüben’!

    Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Schulbesuchs versichert. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt aber erst mit dem Betreten des Schulgebäudes. Schicken Sie Ihr Kind nicht zu früh in die Schule! Das Schulhaus kann erst unmittelbar vor dem Unterricht betreten werden. Die Schule trägt z.B. keine Verantwortung für Unfälle auf dem Schulhof vor und nach dem Schulbesuch, die nicht in zeitlicher Nähe zum Unterricht stehen.
    Besteht für Sie keine Notwendigkeit, das Schulhaus zu betreten (außer im Falle von Terminen mit einer Lehrkraft o.ä…..), verabschieden Sie sich vor dem Schultor und warten Sie auch dort auf Ihr Kind!

    In der Coronazeit: Melden Sie sich vor dem Betreten der Schule telefonisch oder über das Mitteilungsheft an. Dadurch werden unnötige Aufenthalte  (auch unbekannter  Erwachsener) im Schulhaus vermieden. Sie tragen damit zur Sicherheit der Kinder bei.

  • Schulweg mit Fahrrad und Roller

    Wir geben –in Absprache mit der Polizei- die Empfehlung, Ihr Kind erst mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, wenn es im Besitz des Fahrrad-Führerscheins ist. Im Laufe des 4. Schuljahres wird Ihr Kind im Rahmen der Verkehrserziehung die Radfahrprüfung ablegen. Dazu muss es im Vorfeld sicher Fahrrad fahren können. Erst danach kann es alleine mit einem verkehrssicheren Fahrrad und Helm zur Schule kommen.

    Es liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind bereits zu einem früheren Zeitpunkt alleine mit dem Rad zur Schule fährt.

    Auch bei der Nutzung des Rollers wird ein Helm empfohlen.

  • Sportunterricht

    Der Sportunterricht wird in der Regel in der Sporthalle abgehalten. Für den Sportunterricht benötigen Ihre Kinder Sportbekleidung sowie feste Sportschuhe mit abriebsicherer Sohle (Hallenschuhe). Jeglicher Schmuck (Uhren, Ketten, Ohrringe ...) muss aus Sicherheitsgründen vor dem Unterricht abgelegt oder die Ohrringe abgeklebt werden.

    Da das An- und Ablegen oftmals viel Zeit kostet oder Schmuck verloren geht, würden wir es sehr begrüßen, blieben oben aufgeführte Dinge an Sporttagen ganz zu Hause!

    Haare ab Schulterlänge müssen vor dem Sportunterricht selbstständig abgebunden werden.

    Bei Erkrankung mit Schulbesuch nimmt das Kind am Sportunterricht teil und erhält eine alternative Aufgabe.

  • Unterrichtszeiten

    Während der Unterrichts- sowie der Pausenzeiten sollen Elterngespräche vermieden werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der entsprechenden Lehrkraft außerhalb dieser Zeiten !

  • Verlorene Dinge

    Bitte machen auch Sie Ihr Kind nochmals darauf aufmerksam, dass Wertgegenstände wie Geld, Schlüssel, Handy, Spielsachen etc. nicht in Jacken- bzw. Manteltaschen aufbewahrt werden sollten. Das persönliche Eigentum ist bei Verlust nicht versichert.

    Unsere Garderoben sind nicht überwachbar. Wertgegenstände sind – sofern sie unbedingt mit in die Schule genommen werden müssen – während des Schulvormittages besser im Schulranzen aufgehoben. Die Ranzen verbleiben während der Unterrichtszeit meist in den Klassenräumen. Fundsachen liegen im Erdgeschoss im Flur in grünen Kisten oder können beim Hausmeister erfragt werden. Bitte kontrollieren Sie öfter die Kisten, vor Ferienabschnitten werden diese entleert und die Kleidung ein Jahr verwahrt.

Freundeskreis

Kennen Sie schon den Freundeskreis der Zeyher-Grundschule e.V. Schwetzingen?
Schauen Sie doch mal vorbei. Auch dort finden Sie Hilfreiches und vielleicht mögen Sie auch mitmachen? .

Impressum

Johann-Michael-Zeyher-Grundschule
Ute Geller-Schmidtke, Schulleitung

  • Schubertstraße 4
    68723 Schwetzingen
  • 06202 127356
  • 06202-127358
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